Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
071 846 88 65
stiftung@kinder-bruecke.ch

Gesuche für Projekte sind bereits in der Planungsphase an die Geschäftsstelle der Stiftung Kinder-Brücke, Kirchstrasse 5, CH-9326 Horn schriftlich einzureichen.

  • Mit Einreichung des Gesuches anerkennt der Gesuchsteller die vorliegende Richtlinie und die Beurteilung durch den Stiftungsrat.
  • Der Stiftungsrat entscheidet jährlich an drei Sitzungen über die Gesuche.
  • Die Gesuchsteller erhalten innerhalb von drei Wochen nach dem Entscheid einen schriftlichen Bescheid.
  • Der Beitragsempfänger erteilt der Stiftung das Recht, auf ihrer Website und anderen geeigneten Medien die Projekte zu publizieren und darüber zu berichten.

Gesuche für familienunterstützende Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, können laufend eingereicht werden. Diese werden individuell behandelt. Der Gesuchsteller wird persönlich innerhalb von zwei Wochen kontaktiert, um die Situation juristisch zu klären. Diese Beiträge werden in den Medien nicht publiziert.

Gesuche für direkte finanzielle Hilfe für Familienferien sollen zwei Monate vor dem Ferienbeginn eingereicht werden. Der Gesuchsteller erhält innerhalb von drei Wochen schriftlich einen Bescheid. Diese Beiträge werden in den Medien nicht publiziert.

Gesuche:
Gesuchstellung - Projekt
Gesuchstellung - Familienferien mit behindertem Kind

 
 
Bankangaben

 

Konto:
Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
IBAN:
CH91 8080 8004 7521 7095 9
BIC:
RAIFCH22

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stiftung KINDER-BRÜCKE, Kirchstrasse 5, 9326, Horn, Schweiz, 071 846 88 65, stiftung@kinder-bruecke.ch
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