Die Stiftung KINDER-BRÜCKE unterstützt im Rahmen des jeweiligen Jahresbudgets Familien mit behinderten Kindern:
- Familienunterstützende Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, oder überbrückt Finanzlücken, bis ein Kostenträger ermittelt werden kann.
- Direkte finanzielle Hilfe für Familienferien in der Schweiz
- Familienunterstützende Projekte
Unterstützende Beiträge werden primär nach dem Subsidiärprinzip ausgerichtet.
Massgebend für den Entscheid sind Stiftungszweck und das durch den Stiftungsrat jährlich festgelegte Schwerpunktprogramm.
Finanzielle Verpflichtungen über mehrere Jahre zu Gunsten eines bestimmten Projektes sind ausgeschlossen, wenn nicht besondere Gründe für eine weitere Unterstützung sprechen.
Besondere Berücksichtigung finden unkonventionelle Projekte mit integrativem Potential oder Projekte, die gesetzliche Lücke schliessen.
Keine Beiträge werden gesprochen für:
- Projekte, welche nachfinanziert werden müssen (Defizitgarantie)
- Projekte oder Aktionen nach Realisierungsbeginn
- Isolierte Einzelprojekte ohne hinreichende Verankerung im Lebensbereich Familie/behindertes Kind
- Konzerte, Symposien, Vorträge oder Kongresse
Die Beiträge werden direkt an die Endempfänger ausgerichtet.