Beitragsleistungen für Familienferien mit beeinträchtigtem Kind
Einreichefrist
Gesuche um Beiträge sind schriftlich einzureichen, vorzugsweise bereits in der Planungsphase, spätestens jedoch zwei Monate vor Ferienbeginn.
Inhalt des Gesuchs
Jedes Gesuch muss folgende Angaben enthalten, um eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen:
Bitte beachten Sie: Die Stiftung unterstützt Familienferien nur einmal pro Jahr.
Kostenbeteiligung der Familie
Jede Familie mit einem beeinträchtigten Kind wird gebeten, sich entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten zu beteiligen. Der Beitrag bzw. die Teilfinanzierung durch die Stiftung KINDER-BRÜCKE wird individuell bewertet und festgelegt. Die Stiftung übernimmt keine Defizitgarantien oder Nachzahlungen.
Auszahlungsmodalitäten
Die bewilligte Beitragsleistung wird vor Ferienbeginn ausgezahlt. Nach den Ferien ist ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung der Mittel einzureichen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie die detaillierten Richtlinien der Stiftung für zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren und zur Abwicklung der Unterstützung.
Richten Sie Ihren Antrag an:
Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
Schweiz
071 846 88 65