Die Kinderspitex bietet Familien mit behinderten und schwer kranken Kindern sowie ihren Angehörigen kostenlos einen umfassenden Rechtsdienst an. Die Familien werden beraten und mit den nötigen Massnahmen unterstützt.
Der unentgeltliche Rechtsdienst des Schweizerischen Kinderspitex Vereins hilft Familien, sich im Dschungel der Bestimmungen zurecht zu finden. Unsere Fachpersonen zeigen den Eltern zum Beispiel, wo und wann sie Ansprüche gegenüber Krankenversicherungen anmelden können. Die Familien, ihre Angehörigen und ihr Umfeld erhalten eine umfassende und effiziente Beratung. Entsprechende Massnahmen werden gemeinsam eingeleitet. Der Rechtsdienst begleitet die Familie den ganzen Weg – bis alles geklärt ist.
Für Eltern ist es eine unglaublich schwierige Situation, wenn sie merken, dass ihr Kind anders ist und wahrscheinlich das ganze Leben lang auf Hilfe angewiesen sein wird. In ihnen kommt Trauer, Enttäuschung und Verzweiflung auf. Diese Gefühle weichen später der Überzeugung, dem Kind alle nötige Hilfe zu bieten, es zu beschützen und ihm ein glückliches und erfülltes Leben zu ermöglichen.
Aber wie lässt sich dies umsetzen? Wo gibt es Unterstützung? Wer bezahlt das? Welche Ansprüche hat ein Kind gegenüber den Sozial- und Krankenversicherungen, wann und wie müssen welche Gesuche gestellt werden? Bei der Klärung all dieser Fragen unterstützt unser Rechtsdienst die Eltern und nimmt ihnen damit eine grosse Last ab.
Die Pflege behinderter Menschen wird nicht in einem speziell dafür vorgesehenen Gesetz geregelt. Stattdessen kommen oft verschiedene Regeln und Gesetze zur Anwendung, was eine richtige Einschätzung der Situation für die Familien beinahe verunmöglicht. Genau da unterstützt der Rechtsdienst der Kinderspitex die betroffenen Familien und ihr Umfeld kompetent und mit viel Erfahrung.
In Form einer Hilflosen-Entschädigung, eines Intensivpflege-Zuschlags oder Assistenzbeitrags lässt sich für Eltern mit behinderten Kindern eine zeitweise Entlastung finanzieren. Die Beiträge ermöglichen den Beizug der Kinderspitex. Die Vergütungen der Invalidenversicherung IV und der Krankenkassen decken jedoch bei weitem nicht die gesamten Pflegevollkosten. Die Restfinanzierung ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Auch hier kann unser Rechtsdienst Klarheit schaffen.
Damit der für die Familien wichtige Rechtsdienst jederzeit angeboten werden kann, ist der Schweizerische Kinderspitex Verein auf Unterstützung durch Spenden angewiesen.
Die Stiftung Kinder-Brücke ist ein wichtiger Partner von diesem wichtigen Projekt der Kinderspitex Schweiz.