Beitragsleistungen an Projekte
Einreichefrist
Gesuche um Beiträge sind grundsätzlich bereits in der Planungsphase schriftlich einzureichen, jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Projektbeginn.
Inhalt
Jedes Gesuch muss alle notwendigen Angaben enthalten, die eine umfassende Beurteilung ermöglichen. Dazu gehören:
Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen tragen wesentlich zu einer zügigen und fairen Beurteilung bei.
Bewilligung
Der Stiftungsrat der KINDER-BRÜCKE bewertet jeden Antrag auf Beiträge oder Teilfinanzierung individuell und entscheidet über eine Bewilligung.
Förderkriterien
Die Stiftung KINDER-BRÜCKE unterstützt Projekte mit nachweisbaren Kosten. Sie übernimmt keine Defizitgarantien und leistet keine Nachzahlungen.
Auszahlungsmodalitäten
Bewilligte Beiträge oder Teilbeiträge werden direkt auf das Konto der Projektträgerschaft überwiesen. Die Stiftung behält sich das Recht vor, bereits während der Projektrealisierung schriftliche Nachweise über die Verwendung der Mittel anzufordern.
Richtlinien
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderrichtlinien der Stiftung für weitere Informationen zum Antragsverfahren und zur Projektabwicklung.
Richten Sie Ihren Antrag an:
Stiftung KINDER-BRÜCKE
Kirchstrasse 5
9326 Horn
Schweiz
071 846 88 65