Nach Erstellung des Jahresabschlusses durch die Stiftung muss dieser im Falle einer externen Revisionsstelle vorgelegt werden.
Sinn und Zweck der Revision bzw. die Aufgabe der Revisionsstelle ist es, zu prüfen und zu beurteilen, ob die Jahresrechnung wesentliche Fehlaussagen enthält und ob sie den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht. Im Revisionsbericht berichtet die Revisionsstelle über das Ergebnis ihrer Tätigkeit. Die Revision bzw. die Abschlussprüfung ist für die Stiftung wichtig, da durch sie die Verlässlichkeit und die Ordnungsmässigkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen bestätigt werden und dadurch deren Glaubwürdigkeit erhöht wird.